Solarstrom - Windkraft - Dachsanierung

                                                               




Eigentümer in der Pflicht

Ab dem 1. Juli 2008 brauchen Verkäufer und Vermieter von Immobilien und Wohnungen einen Energieausweis.

Welcher vorgeschrieben ist erfahren Sie hier.
Diese Pflicht gilt jedoch nicht für alle Gebäude. Bei Neubauten und grundlegend sanierten Immobilien ist die Berechnung Bestandteil der vorgeschriebenen Wärmebedarfsberechnung.

Natürlich ist es sinnvoll den Energieverbrauch seines Hauses zu kennen und notwendige Maßnahmen zur Einsparungzu erfahren und gegebenfalls vorzunehmen.

Dies ist eigentlich der erste Schritt zum Einstieg in die alternative Energieerzeugung. Denn Sie bekommen hier die Basisinformation über Dämmung und Heizung und können so abschätzen wie hoch die Kosten für Heizung und Warmwasser in etwa sein werden und mit welchen Einsparungen Sie ungefähr rechnen können.

Wann wird welcher Ausweis gefordert

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing ist dem Käufer, Mieter oder Leasingnehmer der Energiepass "zugänglich zu machen", schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) vor.

Der Verkäufer oder Vermieter muss nicht von sich aus einen Energiepass vorlegen, sondern nur auf Verlangen - dann allerdings "unverzüglich".

Neue Mieter dürfen eine Kopie des Energieausweises fordern.
Kann der Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen, gilt das als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Strafe von bis zu 15 000 Euro geahndet wird.








 












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