Eigentümer in der Pflicht
Ab dem 1. Juli 2008 brauchen Verkäufer und Vermieter von Immobilien und Wohnungen
einen Energieausweis.
Welcher vorgeschrieben ist erfahren Sie hier.
Diese Pflicht gilt jedoch nicht für alle Gebäude. Bei Neubauten und grundlegend sanierten
Immobilien ist die Berechnung Bestandteil der vorgeschriebenen Wärmebedarfsberechnung.
Natürlich ist es sinnvoll den Energieverbrauch seines Hauses zu kennen und notwendige
Maßnahmen zur Einsparungzu erfahren und gegebenfalls vorzunehmen.
Dies ist eigentlich der erste Schritt zum Einstieg in die alternative Energieerzeugung.
Denn Sie bekommen hier die Basisinformation über Dämmung und Heizung und können
so abschätzen wie hoch die Kosten für Heizung und Warmwasser in etwa sein werden und
mit welchen Einsparungen Sie ungefähr rechnen können.
Wann wird welcher Ausweis gefordert
Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing ist dem Käufer, Mieter oder Leasingnehmer
der Energiepass "zugänglich zu machen", schreibt die Energieeinsparverordnung
(EnEV 2007) vor.
Der Verkäufer oder Vermieter muss nicht von sich aus einen Energiepass
vorlegen, sondern nur auf Verlangen - dann allerdings "unverzüglich".
Neue Mieter dürfen eine Kopie des Energieausweises fordern.
Kann der Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis nicht, nicht vollständig oder
nicht rechtzeitig vorlegen, gilt das als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Strafe von
bis zu 15 000 Euro geahndet wird.